Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Mietgegenstand
1.1 Nur den im Mietvertrag aufgeführten Personen ist das Wohnen in der Ferienwohnung erlaubt. Die Anzahl der Personen darf die vereinbarte Personenanzahl nicht übersteigen.
1.2 Der Gast verpflichtet sich, bei Mietende die Ferienwohnung in gepflegtem und sauberem Zustand zu hinterlassen und zu übergeben.
1.3 Die Aufnahme eines Haustieres ist nicht gestattet. Der Vermieter ist bei Zuwiderhandlung berechtigt, einen sofortigen Auszug, bzw. die Entfernung des Haustieres zu verlangen und etwaige zusätzliche Kosten für die besondere Reinigung in Rechnung zu stellen.
1.4 Der Gast hat die Mietsache pfleglich zu behandeln, insbesondere regelmäßig zu belüften und von Ungeziefer freizuhalten. Der Gast haftet für Schäden, die durch Verletzung seiner Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte (z.B. Elektrogeräte) oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Gastes in der Ferienwohnung aufhalten, verursacht werden.
1.5 Der Gast ist verpflichtet, etwaige durch ihn verursachte Schäden an der Ferienwohnung oder am Hausrat umgehend dem Vermieter anzuzeigen. Der Vermieter behält sich vor, dem Gast die Kosten für den Ersatz bzw. die Behebung des Schadens zu berechnen.
1.6 Der Gast hat bei der Nutzung der Ferienwohnung auch Rücksicht auf die Wohnungsnachbarn zu nehmen.
1.7 Dem Gast ist bekannt, dass es sich um eine Nichtraucherwohnung handelt und somit das Rauchen in der Ferienwohnung nicht gestattet ist.
2. Leistung und Kosten
2.1 Die Mindestmietdauer beträgt grundsätzlich eine Woche bzw. 7 Kalendertage.
2.2 Sind kürzere Aufenthalte durch Sonder-/Saisonangebote, Belegungslücken oder Anschlusstermine zur Vermietung freigegeben, sind diese auf Nachfrage buchbar. Bei einem Aufenthalt von weniger als einer Woche bzw. 7 Kalendertagen behält sich der Vermieter vor, ein Kurzübernachtungszuschlag in Höhe einer Tagesrate der jeweiligen Saisonzeit zu erheben.
2.3 Der Anreisetag gilt als ein Miettag und wird als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast die Ferienwohnung ab 15 Uhr zu Verfügung.
2.4 Am Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter die Gelegenheit zu geben, in angemessener Zeit eine Endreinigung für die nachfolgenden Gäste durchzuführen.
2.5 Ein Internetzugang ist in der Ferienwohnung vorhanden und kann kostenfrei über ein gesichertes WLAN genutzt werden.
2.6 Dem Gast wird bei Mietbeginn ein Wohnungs- bzw. Hausschlüssel ausgehändigt. Der Verlust eines Schlüssels muss dem Vermieter sofort angezeigt werden. Der Vermieter behält sich vor, dem Gast die Kosten für den Ersatz zu berechnen.
2.7 Im Mietpreis sind sämtliche Nebenkosten für Energie, Strom, Wasser und Hausbewirtschaftung enthalten.,
2.8 Eine Endreinigung ist verpflichtend. Die Kosten für die Endreinigung betragen pauschal brutto EUR 95,00 bzw. EUR 85,00 je Aufenthalt. Eine Zwischenreinigung während der Dauer des Aufenthalts wird nicht durchgeführt.
2.9 Der Gast ist verpflichtet, etwaige durch ihn verursachte Schäden an der Ferienwohnung oder am Hausrat umgehend dem Vermieter anzuzeigen. Der Vermieter behält sich vor, dem Gast die Kosten für den Ersatz bzw. die Behebung des Schadens zu berechnen.
3 Rücktritt und Stornierungskosten
Der Gast kann den Mietvertrag jederzeit stornieren. Dies muss in Textform erfolgen. Als Stornierungsdatum gilt der Tag des Einganges beim Vermieter. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung nach folgender Staffelung zu berechnen:
- bis 42 Tage vor Mietbeginn: kostenfreie Stornierung
- bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises
- bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises
Sollte der Gast während des Aufenthalts im gebuchten Zeitraum von der Buchung zurücktreten, behält der Vermieter den Gesamtpreis ein.
Der Vermieter behält sich den Rücktritt vom Mietvertrag vor, sofern die Gesamtzahlung nicht rechtzeitig eingegangen ist.
4 Gültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Mietvertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder rechtsunwirksam werden, so wird hiervon der Bestand und die Gültigkeit des Rechtsverhältnisses und der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht berührt. Für vorgenannte Fälle verpflichten sich die Vertragsparteien, anstelle jeder einzelnen unwirksamen Regelung solche zu vereinbaren, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der zum Ausdruck gekommenen Interessen am nächsten kommt. Nur sofern eine Anpassung nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Oldenburg in Holstein.